Internet für Gäste
Wird den Gästen freier Internetzugang gewährt (z.B. Surfpoints im Tourismusbüro), sah der Gesetzgeber in Italien strenge Auflagen vor. Das entsprechende Gesetz galt bis zum 31.12.2010.
Ab dem Jahr 2011 wurden diese Regelungen endgültig abgeschafft (Liberalisierung des WiFi-Zugangs)! Die Auflagen im Bereich Internetzugang gelten nur mehr für jene Betriebe, die den Internetzugang als Haupttätigkeit ausüben.
Somit ist es ab sofort möglich, den Gästen einen Internetzugang anzubieten, ohne eigene Genehmigung zu beantragen, ohne die Ausweise der Gäste zu kopieren und ohne das (telematische oder vidimierte) Register zu führen.
Mountainbikewege
Der LTS hat am 15. April 2011 ein Rahmenabkommen inklusive Grundnutzungsvereinbarung zur Ausweisung von Mountainbikewegen mit dem Südtiroler Bauernbund (SBB) unter der Schirmherrschaft des damaligen LR Hans Berger unterzeichnet.
Während das Rahmenabkommen die übergeordnete Grundlage für das Thema Mountainbiken in Südtirol darstellt, ist der Vertragstext für die Grundnutzung zwischen Betreiber und Grundeigentümer als konkrete Vorlage für vertragliche Vereinbarungen vor Ort zu sehen.
Um eine offizielle MTB-Route zu veröffentlichen, muss diese vollständig im TIC-Web angelegt werden. Nur wenn die Grundnutzungsvereinbarung für eine Strecke tatsächlich vorhanden ist, darf die entsprechende Checkbox aktiviert werden. Bestätigt muss auch werden, dass die Rechte an Texten, Bildern und Videos vorhanden sind. Außerdem muss der GPX-Track der Route eingegeben werden. Die gesamte Information inklusive der RID wird vom LTS an das Amt für Forstplanung übermittelt. Dort wird die Strecke geprüft und anhand des GPX-Tracks wird die Route auf das offizielle Wegenetz aufgenommen und die Routennummer vergeben. Das neue GPX-File und die dreistelligen Routennummer wird an den LTS zurückgesandt in das Tic-Web übernommen. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Datensatz an die touristischen Partner wie IDM, Outdooractive, Webseitenbetreiben und Anbieter von Apps per Schnittstelle ausgespielt sowie auf unserem LTS-POIfinder-Widget angezeigt.
Achtung: Damit Touren, die neu eingegeben werden, zeitnah an das Amt für Forstplanung weitergegeben werden können, bitten wir um Mitteilung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Downloads | |
Mountainbike Leitsystem Südtirol | pdf Download (6.91 MB) |
Mountainbike Leitsystem Südtirol – Dateien für Grafiker | archive Download für Windows (18.12 MB) archive Download für Mac (885 KB) |
Mountainbike Leitsystem Südtirol – Templates für Schilder | archive Download (8.24 MB) |
Rahmenabkommen Mountainbikewege LTS – SBB | pdf Download (115 KB) |
Vorlage Grundnutzungsvereinbarung | document Download (47 KB) |
Recht
Auf dieser Seite versuchen wir Ihnen Informationen und Formulare für rechtliche Angelegenheiten zur Verfügung zu stellen, die auch für die Tourismusorganisationen von Relevanz sind.
Dies betrifft derzeit vor allem die Belange Datenschutz und Arbeitssicherheit. Die sog. Antiterrorbestimmungen im Bereich Internetzugang für Gäste wurden mit Anfang 2011 aufgehoben!
Die entsprechenden Formulare zum Thema Arbeitssicherheit finden Sie im separaten Untermenü.
Arbeitssicherheit
Das Thema Arbeitssicherheit in all seinen Facetten betrifft auch die Tourismusorganisationen. Als Hilfestellung für unsere Mitglieder haben wir deshalb den Pflichtkurs für alle Mitarbeiter organisiert (März und April 2013). Der Arbeitssicherheitskurs muss von allen Mitarbeitern – unabhängig von geleistet Arbeitsstunden pro Monat und welche Art von Arbeitsvertrag (Jahresstelle, saisonale Stelle, Praktikumsvertrag, Koupons) abgeschlossen wurde – besucht werden. Die Mitarbeiter erhalten nach geleistetem Kurs eine Teilnahmebestätigung, welche im Betrieb aufzubewahren ist. Dieses Zertifikat ist 5 Jahre gültig, unabhängig davon, ob der Mitarbeiter die Tourismusorganisation verlässt. Arbeitnehmer, welche vor dem 21.12.2007 angestellt wurden, müssen auf jeden Fall die 8-stündige Schulung erhalten. Die nachher angestellten Mitarbeiter, die eine Unterweisung erhalten haben (schriftlich festgehalten), müssen innerhalb von 5 Jahren den Auffrischungskurs im Ausmaß von 6 Stunden absolvieren. Der Auffrischungskurs muss innerhalb von 5 Jahren nach dem Grundkurs gemacht werden und gilt dann für weitere 5 Jahre. Für weitere Informationen und Seminaranmeldung folgen Sie diesem Link.
Versicherungen
Bereits seit dem Jahr 1998 hat der LTS für seine Mitglieder eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die auch die Grundbesitzer miteinbezieht. Im Jahr 2008 wurde der Versicherungsschutz neu geregelt, es wurden insgesamt vier landesweit gültige Polizzen für alle Südtiroler Tourismusvereine abgeschlossen, eine Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung für alle Tätigkeiten einer Tourismusorganisation sowie eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung speziell für Wegehalter und Grundbesitzer.
Im Jahr 2019 wurde die Haftpflicht-Polizze neu ausgeschrieben und im Juli 2019 mit dem Versicherer AXA XL abgeschlossen. Dadurch konnten erweiterte Deckungen/Garantien sowie eine höhere Versicherungssumme erreicht werden.
Versichert sind alle Feste und Veranstaltungen, Umzüge jeder Art, Musikkonzerte, Exkursionen und Führungen, Messen, Turniere, Sportveranstaltungen, die Verabreichung von Speisen und Getränken sowie der Besitz, die Führung und Instandhaltung von touristischen Anlagen und Einrichtungen, Spielplätzen, Skiverbindungswegen, Rodelwegen, Langlaufloipen, Naturrodelbahnen, die nicht in Verbindung mit Aufstiegsanlagen stehen, Eislaufplätzen, Schwimmbädern, Klettergärten und Klettertürmen usw. Die Versicherung ist auf alle Mitarbeiter und alle freiwilligen Mitarbeiter der Tourismusorganisationen ausgedehnt.
Versichert sind außerdem alle Wanderwege, Spazierwege und Mountainbikewege inklusive Downhillstrecken Südtirols, mit Ausnahme der übergemeindlichen Fahrradwege (Kompetenz Bezirksgemeinschaften). Mit der Versicherung wird das Erst-Risiko der Wege der Tourismusorganisationen, sowie das Zweit-Risiko für alle anderen Wegehalter (AVS, CAI, Naturparke, Nationalpark Stilfser Joch, Landesdomänen) versichert. Mitversichert sind zudem alle Besitzer und/oder Mieter der angrenzenden Grundstücke und Infrastrukturen. Versichert sind Schäden aufgrund von Mängeln an Wegen und/oder den darauf oder in direkter Nähe befindlichen Infrastrukturen (Brücken, Zäune, Bänke, Aussichtsplattformen), Schäden infolge schlechter Instandhaltung, schlechter Beschilderung, der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit, der Benutzung von landwirtschaftlichen Maschinen im Umkreis von 100 Metern der Wege. Mitversichert sind auch Schäden die von Weidetieren und Hirtenhunden in diesem Radius verursacht werden.
Die Versicherungsgesellschaften sind die AXA XL und die Roland Rechtsschutz.
Neben diesen Versicherungen hat der LTS über seinen Broker Assiconsult GmbH ein Abkommen mit der Tiroler Versicherung abgeschlossen, der den Tourismusorganisationen besonders vorteilhafte Prämien im Bereich der globalen Büroversicherung (Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Wasser, etc.) ermöglicht. Des Weiteren gibt es die Kasko-Versicherung für Privatfahrzeuge, welche für Fahrten mit Privatfahrzeugen der Verwalter, Angestellten, Praktikanten, gelegentlichen Mitarbeiter und aller anderen Personen, die im Auftrag des Tourismusvereines unterwegs sind, gilt. Die Prämie ist abhängig von den gefahrenen Kilometern, der Versicherungswert beträgt maximal 20.000 Euro mit einem Selbstbehalt von 10 Prozent und mindestens 250 Euro. Gedeckt sind Risiken aus Diebstahl, Feuer, Naturereignissen, Vandalismus und Eigenschäden sowie Scheibenbruch.